Aufgrund der hohen Anzahl von Wohnungsbewerbern gilt seit Januar 2021 ein befristeter Aufnahmestopp.
Sobald wir wieder Mitglieder aufnehmen werden wir dies hier bekanntgeben.
Die Mitgliedschaft an unserer Baugenossenschaft erwerben Sie, indem Sie den Beitritt zu unserer Genossenschaft erklären. Dazu ist es erforderlich eine Beitrittserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Damit erwerben Sie einen Geschäftsanteil (Pflichtanteil).
Am einfachsten vereinbaren Sie hierzu einen Termin für unsere Sprechstunde dienstags von 17 bis 18 Uhr in unserer Geschäftsstelle in der Zehntstraße 70. Wir besprechen mit Ihnen zunächst das Verfahren zur Mitgliedschaft und beantworten eventuell aufkommende Fragen.
Die Beitrittserklärung füllen wir gemeinsam bei Ihrem Besuch in unserer Sprechstunde aus. Diese wird anschließend von Ihnen unterschrieben. Sobald Sie den in der Beitrittserklärung angegebenen Betrag an uns überwiesen haben, bearbeiten wir den Vorgang weiter. Sie werden in die Liste der Genossen eingetragen und erhalten von uns eine diesbezügliche Benachrichtigung sowie unsere Satzung.
Die Kündigung erfolgt zum Schluss eines Geschäftsjahres. Sie muss mindestens zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt im darauffolgenden Geschäftsjahr nach der Genehmigung des Jahresabschlusses durch unsere Mitgliederversammlung.