Information an die Mieterinnen und Mieter wegen der Weitergabe von Daten an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Rahmen des Zensus 2022

 

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

wegen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 sind Immobilieneigen-tümer gesetzlich verpflichtet, folgende personenbezogenen Daten an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu übermitteln:

 

  • Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen                               
  • Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
  • Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung

                               

Die Datenübermittlung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 10 Abs. 2, 24 Abs. 1 Satz 1 ZensG 2022 erforderlich. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben die für die übermittelten Angaben konkreten Löschungsfristen nach dem ZensG 2022 einzuhalten.

 

Ihnen steht das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), eine Mitteilung im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten (Art. 21 DSGVO) zu, soweit die jeweiligen Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor, können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO beschweren.

 

 

 

Kontakt

         Baugenossenschaft Ladenburg eG

Zehntstraße 70

68526 Ladenburg

 

Sprechstunde:

(bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder per Mail)

dienstags 17 bis 18 Uhr

 

Telefonisch:

Dienstag – Donnerstag

9.00 bis 15.00 Uhr

 

Telefon: 06203 / 52 72

Telefax: 06203 / 43 08 67 8

E-Mail: info@baugenossenschaft-ladenburg.de

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